Hundeschulen-Radar
Recht & Versicherung

§11 TierSchG (Sachkundenachweis)

Erlaubnis nach §11 Tierschutzgesetz, die jede Hundetrainerin in Deutschland gewerblich braucht.

Wer in Deutschland gewerblich mit Hunden arbeitet — Hundetraining, Hundepension, Hundezucht, Hundetagesstätte — braucht eine Erlaubnis nach §11 Abs. 1 Nr. 8f Tierschutzgesetz.

Voraussetzungen

  • Sachkundeprüfung beim Veterinäramt (theoretisch + praktisch)
  • Räumlichkeiten vorzeigen
  • Versicherung nachweisen
  • Manchmal: einschlägige Berufserfahrung oder Weiterbildung

Inhalte der Prüfung

  • Verhaltensbiologie und Lerntheorie
  • Tierschutzrecht
  • Erste Hilfe / Krankheiten
  • Trainingsmethoden — moderne Wissenschaft, gewaltfreie Ansätze
  • Mensch-Hund-Kommunikation

Bedeutung für Halter:innen

Bei der Wahl einer Hundeschule unbedingt nachfragen, ob die §11-Erlaubnis vorliegt. Eine seriöse Trainerin zeigt sie ohne Zögern. Wer ausweicht, hat sie meist nicht.

Wichtig

§11 ist eine Zugangsvoraussetzung — kein Qualitätssiegel. Auch mit §11 kann eine Trainerin schlechte Methoden anwenden. Aber ohne §11 sollte sie gar nicht arbeiten.