Hundesteuer
Kommunale Steuer auf das Halten eines Hundes — Höhe variiert stark zwischen Gemeinden.
Die Hundesteuer ist eine kommunale Steuer, die jede Stadt oder Gemeinde selbst festlegt. Sie ist in Deutschland verpflichtend und unabhängig vom Bundesland.
Höhe
- Standardhund: 50–180 EUR pro Jahr (je nach Gemeinde)
- Zweithund: oft erhöht (z.B. 1,5- oder 2-facher Satz)
- „Gefährliche Hunde" / Listenhunde: oft 600–1.200 EUR pro Jahr
Anmeldung
Innerhalb von 1–4 Wochen nach Anschaffung beim örtlichen Bürgeramt. Verstoß ist eine Ordnungswidrigkeit.
Hundesteuermarke
Manche Gemeinden geben eine Plakette aus, die am Halsband getragen werden muss.
Befreiungen
- Diensthunde (Polizei, Bundeswehr)
- Behindertenbegleithunde, Blindenführhunde
- Manche Gemeinden befreien Hunde aus dem Tierheim (zeitlich begrenzt)
- Therapiebegleithunde (je nach Gemeinde)
Wichtig
Bei Umzug ist eine Ab- und Neuanmeldung erforderlich. Bei Tod oder Abgabe des Hundes muss die Steuerpflicht gemeldet werden.