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Recht & Versicherung

Listenhund / Kampfhund

Hund einer Rasse, die auf einer landesrechtlichen Liste als „gefährlich" oder „kampfhundverdächtig" eingestuft ist.

Der Begriff „Listenhund" bezeichnet einen Hund, der auf einer Liste eines Bundeslandes als gefährlich oder potenziell gefährlich gelistet ist. Es gibt keine bundeseinheitliche Regelung — jedes Bundesland macht eigene Listen.

Häufig gelistete Rassen

  • American Pit Bull Terrier
  • American Staffordshire Terrier
  • Bullterrier
  • Staffordshire Bullterrier
  • Plus Mischlinge mit diesen Rassen

In manchen Bundesländern auch: Rottweiler, Dobermann, Mastiff, Tosa Inu, Mastino Napoletano.

Auflagen für Halter:innen

  • Sachkundenachweis (Theorie- und Praxisprüfung)
  • Wesenstest des Hundes
  • Erhöhte Hundesteuer
  • Maulkorb- und Leinenpflicht im öffentlichen Raum
  • Erweiterte Haftpflichtversicherung
  • Polizeiliches Führungszeugnis der Halter:in

Kritik

Tierschützer:innen, viele Verhaltensbiolog:innen und Verbände wie der VDH halten Rasselisten für wissenschaftlich nicht haltbar. Aggression ist nicht primär rasse-, sondern vor allem haltungs- und sozialisierungs-bedingt. Trotzdem gilt das aktuelle Recht in Deutschland.

Wichtig

Wer einen Listenhund hält, muss sich genau über die Vorgaben seines Bundeslandes informieren. Verstöße sind teuer.