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Recht & Versicherung

Hundehaftpflichtversicherung

Versicherung, die Schäden abdeckt, die der Hund Dritten zufügt — in einigen Bundesländern Pflicht.

Hunde haften nach §833 BGB auch ohne Verschulden — der Halter muss für jeden Schaden geradestehen, den sein Hund anderen zufügt. Eine Hundehaftpflichtversicherung übernimmt diese Schadensersatzansprüche.

In welchen Bundesländern Pflicht

  • Berlin
  • Hamburg
  • Niedersachsen
  • Schleswig-Holstein
  • Sachsen-Anhalt
  • Thüringen (für sogenannte „gefährliche Hunde")

In den anderen Bundesländern dringend empfohlen, auch wenn nicht Pflicht.

Was abgedeckt sein sollte

  • Personenschäden (Biss, Sturz wegen Hund)
  • Sachschäden (zerbissene Hose, beschädigte Möbel beim Besuch)
  • Vermögensschäden (Hund ursacht Verkehrsunfall)
  • Mietsachschäden (Wohnungsschäden)
  • Auslandsschutz
  • Mindestens 5 Mio. EUR Deckungssumme — besser 10 Mio.

Kosten

30–80 EUR pro Jahr für Standardrassen. Sogenannte „Listenhunde" zahlen oft mehr.

Wichtig

Die Versicherung greift nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Wer trotz Maulkorbpflicht ohne Maulkorb spazieren geht, riskiert seinen Versicherungsschutz.