Leinenpflicht
Vorgabe, den Hund an der Leine zu führen — meist bestimmte Bereiche, Zeiten oder Hundetypen.
Leinenpflicht regelt, wann und wo Hunde an der Leine geführt werden müssen. Die Regeln sind bundeslandspezifisch und kommunal sehr unterschiedlich.
Häufige Anlässe
- Ortskerne, Innenstädte — meist generell Leinenpflicht
- Brut- und Setzzeit (1. März bis 15. Juli) — Wald, Wiesen, Naturschutzgebiete
- Friedhöfe, Parks, Schulgelände
- Jagdgebiete
- Listenhunde — oft dauerhaft Leinenpflicht überall
Leinenlänge
Meist max. 2 Meter im öffentlichen Raum. Flexi-Leinen sind oft nicht zulässig — die Definition „angeleint" greift nicht, wenn der Hund 5–8 Meter weg sein kann.
Konsequenzen bei Verstoß
- Verwarnungsgeld 35–150 EUR
- Bei Vorfällen: höheres Bußgeld, ggf. Maulkorb- oder Leinenanordnung individuell
- Bei Schaden: persönliche Haftung, ggf. Mitschuld bei Verlust des Versicherungsschutzes
Wichtig
Auch außerhalb der gesetzlichen Pflicht ist Leinenpflicht oft sinnvoll: Frühjahr im Wald (Wildschutz), bei Begegnungen mit anderen Hunden (Konflikte vermeiden), bei jungen oder reaktiven Hunden.